- Hypothekarlebensversicherung
- Hypothekarlebensversicherung,Hypothekentilgungsversicherung, Tilgungslebensversicherung, Großlebensversicherung, in der Regel gemischte Lebensversicherung auf das Leben des Hypothekenschuldners. Zweck der Hypothekarlebensversicherung ist die Tilgung eines Darlehens im Versicherungsfall, also bei Ablauf des Vertrages (Erlebensfall) oder bei vorzeitigem Tod des Hypothekenschuldners (Todesfall). Während der Laufzeit werden die Darlehenszinsen und die Versicherungsbeiträge fällig, die Tilgung der Darlehensschuld erfolgt durch die Zahlung der Versicherungssumme und gegebenenfalls der Gewinnbeteiligung aus dem Lebensversicherungsvertrag.
Universal-Lexikon. 2012.